Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Elterninformation des Landkreises

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Lehrinnen und Lehrer, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
liebe Schülerinnen und Schüler,

der Landkreis Wolfenbüttel hat gestern die Entscheidung getroffen, für alle Kinder, die die IGS Wallstraße, die Wilhelm-Raabe-Schule oder die Kindertagesstätte Wilhelm-Raabe besuchen sowie für alle dort Beschäftigen häusliche Quarantäne anzuordnen. Außerdem werden die Familienangehörigen gebeten, sich freiwillig in häusliche Quarantäne zu begeben.

Insbesondere zur freiwilligen häuslichen Quarantäne haben den Landkreis verständlicherweise viele Fragen erreicht. Ich möchte die Hintergründe daher gern näher erläutern:

Nach den Empfehlungen des Robert-Koch Instituts soll für Personen, die unmittelbaren Kontakt zu einer krankheitsverdächtigen Person hatten, Quarantäne angeordnet werden. An beiden Schulen war jeweils eine krankheitsverdächtige Person tätig. Das heißt, die Personen hatten typische Krankheitssymptome, wussten jedoch nicht, dass sie selbst Kontakt zu Personen, die am Corona Virus erkrankt waren, hatten. Dies hat sich erst später herausgestellt. Da die krankheitsverdächtigen Personen in den Schulen über mehrere Tage, noch tätig waren, ist es nicht möglich, die Vielzahl der einzelnen Kontakte nachzuverfolgen. Aus Schutzgründen war deshalb für alle, die sich in den Schulen und der angrenzenden Kindertagesstätte regelmäßig aufhalten, häusliche Quarantäne anzuordnen. Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, da sie für alle Betroffenen eine große persönliche Einschränkung bedeutet. Sie ist jedoch erforderlich, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Die in Quarantäne befindlichen Personen, sollen sich grundsätzlich auch von den übrigen in der Haushaltsgemeinschaft Lebenden fernhalten. Für die Familien- bzw. Haushaltsangehörigen wird daher auch nicht Quarantäne angeordnet. Diese hatten selbst keinen unmittelbaren Kontakt zur krankheitsverdächtigen Person. Die Quarantäne auf alle Personen der Haushaltsgemeinschaft auszuweiten, die nur über 3. Personen Kontakt zum Krankheitsverdächtigen hatten, wäre unverhältnismäßig.

Deshalb haben wir uns entschieden, den übrigen Familienangehörigen zu empfehlen, sich freiwillig in häusliche Quarantäne zu begeben.

Es handelt sich hier um eine Empfehlung, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen wird. So gibt es z.B. auch die vom Gesundheitsminister Spahn ausgesprochene Empfehlung der freiwilligen Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Diese Empfehlung ist ein Appell an die Betroffenen, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sowohl die von der Quarantäneempfehlung unmittelbar Betroffenen als auch deren Arbeitgeber dies sehr ernst nehmen. Arbeitgeber verzichten oft auf die Arbeitsleistung vor Ort, da sie ein starkes Interesse daran haben, dass ihre übrigen Beschäftigten nicht erkranken. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über diese Situation und finden Sie gemeinsam Lösungen, wie Sie ihre Kontakte reduzieren können.

Sollte der Empfehlung nicht gefolgt werden (können), bitten wir Sie um besondere Berücksichtigung der allgemeinen Empfehlung: Waren Sie den Abstand und beachten Sie die Hygieneregelungen. So hatten wir bereits Kontakt mit dem Städtischen Klinikum und Alten- und Pflegeheimen. Dort ist es bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen möglich, weiter im medizinischen und pflegerischen Bereich tätig zu sein. Nur so kann das jetzt so dringend benötigte Gesundheitswesen aufrechterhalten werden. Bitte sprechen Sie auch in diesen Fällen mit Ihrem Arbeitgeber.

In jedem Fall gilt: Bei auftretenden Krankheitssymptomen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zum Hausarzt auf. Bitte informieren Sie auch das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 05331 84840 oder per Email gesundheitsamt@lk-wf.de

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


gez. Kathrin Klooth

Landkreis Wolfenbüttel
Dezernentin für Gesundheit,
Ordnung und Verbraucherschutz, Recht